Umsetzung der Änderung vom 19. Juli 2020 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Zulassung von Leistungserbringern

Sehr geehrte Damen und Herren

Am 4. November 2020 eröffnete das Eidgenössische Departement des Innern das Vernehmlassungsverfahren in obgenannter Sache. Die Vernehmlassungsantwort des Kantons Zug entnehmen Sie der Beilage zu diesem Schreiben.

Details siehe Downloads.

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