Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten

Sehr geehrter Herr Bundespräsident, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 28. April 2021 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, zum Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten eine Stellungnahme einzureichen.
Einleitende Bemerkungen
Wir begrüssen das in die Vernehmlassung geschickte Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (UEG). Für den Wirtschafts-​ und Finanzstandort Schweiz sind ausgezeichnete Rahmenbedingungen sehr wichtig. Die Regulierungsbelastung der Unternehmen soll insbesondere vor dem Hintergrund der Covid-​19-​Pandemie reduziert werden. Damit kann die Wirtschaft dabei unterstützt werden, wieder Fahrt aufzunehmen. Wir unterstützen das Bestreben, mittels dieses neuen Gesetzes die administrative Belastung der Unternehmen auf ein Optimum zu reduzieren. Dieses Optimum definiert sich einerseits durch die Regulierungskosten einer Gesetzesnorm im umfassenden Sinn im Verhältnis zum Nutzen der konkreten Norm. Dieser Nutzen ist ebenso gesamthaft zu beurteilen. Das heisst u.a., dass übergeordnete Rechtsgüter und deren Schutz integriert werden müssen. Andererseits sind die Normen auch risikoorientiert zu formulieren, anzuwenden und zu kontrollieren. Dabei gilt es die unterschiedlichen betrieblichen (Grösse, etc.) und regionalen, branchenspezifischen Voraussetzungen auch differenziert zu adressieren gemäss dem Grundsatz, «Gleiches gleich und Ungleiches ungleich» zu behandeln.
Anträge und Begründung siehe Download


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