Änderung der Zivilprozessordnung (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 2. März 2018 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 11. Juni 2018 zur Änderung der Zivilprozessordnung vernehmen zu lassen. Wir nehmen diese Gelegenheit gerne wahr und senden Ihnen in der Beilage unsere Stellungnahme im von Ihnen zur Verfügung gestellten Antwortformular.
Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme und für die Berücksichtigung unserer Anträge.
Freundliche Grüsse
Regierungsrat des Kantons Zug

Beilage (Antwortformular) siehe Download.

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