Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (Erbrecht)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin

Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 14. Februar 2018 haben Sie die Kantonsregierung des Kantons Zug im Auftrag des Bundesrates eingeladen, zum Vorentwurf betreffend die Revision der Gesetzesbestimmungen über das internationale Erbrecht (6. Kapitel IPRG) bis zum 31. Mai 2018 Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für die Einladung zur Vernehmlassung und äussern uns fristgemäss wie folgt:
I.        Antrag
Die Vorlage betreffend die Revision der Gesetzesbestimmungen über das internationale Erbrecht (6. Kapitel IPRG) sei unverändert zu verabschieden.
II.       Begründung
Der Kanton Zug ist ein internationaler Kanton, in welchem viele Personen mit einem Auslandbezug wohnhaft sind. Der Regierungsrat des Kantons Zug begrüsst es daher, dass der Bund das schweizerische internationale Erbrecht mit der europäischen Erbrechtsverordnung teilweise harmonisiert, um sich widersprechende Entscheidungen zu verhindern. Sich widersprechende Entscheide sollen primär über eine bessere Koordination bei den beidseitigen Entscheidkompetenzen durch Anpassung der Zuständigkeits-​ und Anerkennungsregeln verhindert werden, was zu befürworten ist.
Der Regierungsrat des Kantons Zug unterstützt den vom Bundesrat ausgearbeiteten Vorentwurf zur Revision des internationalen Erbrechts (6. Kapitel IPRG).
Freundliche Grüsse
Regierungsrat des Kantons Zug
Manuela Weichelt-​Picard
Frau Landammann
Tobias Moser

Landschreiber

Kontakt

Regierungsrat

Kontaktformular
Anschrift
Regierungsrat
Seestrasse 2
6301 Zug
Telefonnummer
+41 41 728 33 11