Anpassung des Vertriebsanteils nach Artikel 38 der Krankenpflege-​Leistungsverordnung (KLV)

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 14. September 2018 haben Sie uns eingeladen, bis zum 14. Dezember 2018 zur Anpassung des Vertriebsanteils nach Artikel 38 der Krankenpflege-​Leistungsverordnung (KLV) Stellung zu nehmen. Gerne äussern wir uns dazu wie folgt respektive schliessen uns vollumfänglich der Stellungnahme der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -​direktoren (GDK) vom 14. September 2018 an, die wie folgt lautet:
Grundsätzlich ist es zu begrüssen, dass mit der Anpassung Schwelleneffekte und Fehlanreize beseitigt oder zumindest verringert werden sollen. Ebenso ist nachvollziehbar, dass auch die Vertriebskanäle etwas zur Kostendämpfung beitragen sollen. Insbesondere kann den tiefen Zinsen der letzten Jahre durchaus Rechnung getragen werden. Wie in den Erläuterungen je- doch ausgeführt wird, wurde eine solche Preisanpassung bereits früher vorgenommen und von den Abgabestellen der Vertriebskette getragen.
Es steht zu befürchten, dass vor allem kleinere oder sehr kleine Betriebe wie Quartierapotheken, welche bereits jetzt mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfen, eine neuerliche Senkung nicht mehr verkraften könnten. Dies würde für die wohnortnahe Versorgung der älteren und kranken Bevölkerungsteile eine Verschlechterung bedeuten.
Zudem dürfte sich die Senkung des Vertriebsanteils auf die Lagerhaltung auswirken, insbesondere im Bereich der sehr teuren Arzneimittel. Dies dürfte in zweierlei Hinsicht Auswirkungen haben: Arzneimittel, die von der Abgabestelle nicht vorrätig sind, sondern zuerst bestellt werden müssen, verhindern einen raschen Therapiebeginn, der oftmals angezeigt ist. Zum anderen kann den immer häufiger werdenden Lieferengpässen nicht eine Lagerhaltung bei den Abgabestellen entgegengesetzt werden.
Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen widersetzt sich der GDK-​Vorstand der KLV-​Anpassung zwar nicht, er ersucht das BAG jedoch um eine Überwachung der Auswirkungen. Sollte sich die Arzneimittelversorgung beispielsweise aufgrund einer versorgungsrelevanten Abnahme von Abgabestellen oder einer geänderten Lagerhaltung verschlechtern, wären unverzüglich Gegenmassnahmen zu ergreifen
Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme und für die Berücksichtigung unserer Anliegen.
Freundliche Grüsse
Gesundheitsdirektion

Martin Pfister, Regierungsrat

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