Revision des Bevölkerungs-​ und Zivilschutzgesetzes (BZG)

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 1. Dezember 2017 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, zur Revision des Bevölkerungs-​ und Zivilschutzgesetzes Stellung zu nehmen. Der Kanton Zug begrüsst die Gesetzesrevision grundsätzlich. Wir erlauben uns dennoch, folgende Anträge zu stellen:

Antrag 1

Die Führungskompetenz zur Bewältigung von Ereignissen sei den Kantonen zu belassen.

Antrag 2

Es sei vor dem Entscheid über den Abbau von Schutzanlagen eine Bedarfsevaluation durchzuführen und eine umfassende Nutzungsstrategie zu erarbeiten.

Antrag 3

Die Kosten für die Alarmierungs-​ und Telekommunikationssysteme seien klar auszuweisen und es sei die Mitsprache der Kantone sicherzustellen.

Antrag 4

Das Dienstpflichtsystem des Zivilschutzes sei an dasjenige der Armee anzugleichen, wobei die Bestände langfristig genauer zu bestimmen seien.

Antrag 5

Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sei im Bereich des ABC-​Schutzes zu bereinigen.

Antrag 6

Die Ermässigung der Wehrpflichtersatzabgabe pro Schutzdiensttag sei von 4 auf 5 Prozent zu erhöhen.

Begründungen siehe Download.

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