Revision des Versicherungsvertragsgesetzes

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 6. Juli 2016 hat uns das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) zur Einreichung einer Stellungnahme zur Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) eingeladen.
Anträge:
1.  Die Statuierung des Widerrufsrechts in Art. 2a sei wie geplant umzusetzen.
2.  Art. 40a Abs. 2 Obligationenrecht (OR) sei wie folgt zu ändern: «Das Widerrufsrecht für Versicherungsverträge richtet sich nach Art. 2a f. VVG.»
3.  Bei Art. 9 Abs. 4 sei neben der Schriftlichkeit auch eine andere Form zuzulassen, die den Nachweis durch Text ermöglicht.
4.  Das Verbot der einseitigen Änderungen gemäss Art. 35 Abs. 1 soll auch für berufliche und gewerbliche Risiken zur Anwendung kommen.
5.  Die Verlängerung der Verjährungsfrist von zwei auf fünf Jahre in Art. 46 Abs. 1 sei wie geplant umzusetzen.

Begründungen siehe Downloads.

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