Teilrevision des Polizeigesetzes vom 30. November 2006 (BGS 512.1)

Der Regierungsrat will die polizeiliche Präventionsarbeit und die Instrumente der Strafverfolgung verstärken. Neben Ermittlungen in Strafverfahren hat die Zuger Polizei die Aufgabe, Gefahren abzuwenden oder Straftaten zu erkennen und zu verhindern. Diese sogenannten «Vorermittlungen» sollen im kantonalen Polizeigesetz ausführlicher geregelt und mit dem Instrument der «verdeckten Fahndung» ergänzt werden. Die Gesetzesrevision bietet überdies die Gelegenheit, Grundlagen für den elektronischen Datenaustausch mit anderen Polizeistellen zu schaffen. Der Regierungsrat lädt die im Kantonsrat vertretenen Parteien und weitere interessierte Kreise ein, zur Gesetzesänderung Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassung dauert bis 11. Januar 2021.

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