Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV)

Sehr geehrter Herr Bundesrat

Wir nehmen Bezug auf Ihre Einladung vom 18. Mai 2016 zur Vernehmlassung in oben erwähnter Sache und nehmen dazu wie folgt Stellung:
Anträge
1.  Die Artikel 26 bis 30 des AIAV-​Entwurfs seien im unterbreiteten Sinne zu verabschieden. Zu den übrigen Artikeln, welche sich an die Finanzinstitute richten, nehmen wir nicht Stellung.
2.  Für die konkrete praktische Umsetzung des Datenaustauschs zwischen den Steuerbehörden des Bundes und der Kantone sei den Anliegen gemäss Begründung unten Rechnung zu tragen.

Begründung siehe Downloads.

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