Verordnung über den Leitungskataster

Der Regierungsrat hat die Direktion des Innern ermächtigt, den Entwurf der Verordnung über den Leitungskataster in die Vernehmlassung zu schicken. Die Gemeinden und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis 4. Oktober 2019 zu den neuen rechtlichen Grundlagen Stellung zu nehmen.

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