Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) - Invaliditätsbemessung für teilerwerbstätige Versicherte (gemischte Methode)

Sehr geehrter Herr Bundesrat Berset

Mit Schreiben vom 17. Mai 2017 haben Sie den Kanton Zug eingeladen, zur Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) - Invaliditätsbemessung für teilerwerbstätige Versicherte (gemischte Methode) Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Volkswirtschaftsdirektion mit der direkten Erledigung beauftragt. Unsere Stellungnahme umfasst die Mitberichte der Direktion des Innern und der IV-​Stelle Zug.

Details siehe Download.Eidgenössisches Departement des Innern EDI

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