Verordnung über die Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (VSMS)

Sehr geehrte Damen und Herren

Die Vorsteherin des EJPD hat die Kantonsregierungen mit Schreiben vom 30. Januar 2019 eingeladen, sich zum Entwurf der erwähnten Verordnung vernehmen zu lassen. Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion mit der direkten Erledigung beauftragt. Wir nehmen nach Rücksprache mit der Direktion des Innern und der Zuger Polizei im Namen der Zuger Regierung gerne zur Vorlage Stellung.

Wir begrüssen die Verordnung grundsätzlich, welche den Schutz von Minderheiten in der Schweiz erhöht. Eine Beteiligung der öffentlichen Hand an den privaten Sicherheitsmassnahmen der entsprechenden Gemeinschaften erscheint uns gerechtfertigt, da die Bedrohungen offenbar generell wieder zunehmen. Im Kanton Zug sind allerdings keine diesbezüglichen Probleme zu verzeichnen.

Anträge

1. In der Einleitung der Erläuterungen sei auf den «Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus» vom 4. Dezember 2017 zu verweisen.

2. Es sei näher zu bestimmen, was unter einer regelmässigen Überprüfung der Verordnung sowie regelmässigen Berichterstattung über die Evaluationsergebnisse zu verstehen ist.
3. In den Erläuterungen seien die Ausführungen bezüglich einer Beteiligung der Kantone zu streichen.

Begründungen siehe Download.

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