Verordnungsänderungen zur Umsetzung der Änderung vom 14. Dezember 2018 des Ausländer-​ und Integrationsgesetzes (Verfahrensnormen und Informationssysteme)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 1. Mai 2019 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, zu den Verordnungsänderungen zur Umsetzung der Änderung vom 14. Dezember 2018 des Ausländer-​ und Integrationsgesetzes (Verfahrensnormen und Informationssysteme) Stellung zu nehmen.
Gerne kommen wir Ihrer Einladung nach. Wir stellen keine Anträge, erlauben uns aber nachfolgende Bemerkungen:

1. Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, den in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Spesen im Zusammenhang mit deren Aufenthalt zu vergüten. Wir begrüssen die vorgeschlagene Begrenzung dieser Pflicht auf zwölf Monate.

2. Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (RDV)

Das Reiseverbot kann bei anerkannten Flüchtlingen auf weitere Staaten nebst dem Heimatstaat ausgeweitet werden. Das SEM kann einer Person aus wichtigen Gründen eine Ausnahme bewilligen. Wir befürworten die vorgeschlagene Bestimmung von Art. 9a RDV, welche die wichtigen Gründe für eine allfällige Ausnahme vom Reiseverbot in Umsetzung von Art. 59c Abs. 2 AIG abschliessend festlegt. Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass das Staatssekretariat für Migration die Ausnahmebestimmung von Art. 59c Abs. 2 AIG restriktiv handhaben wird.

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