Verpflichtungskredit «Finanzierung einer sicheren Stromversorgung von Sendeanlagen des Bundes»

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 17. Februar 2021 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, zur oben genannten Vorlage eine Vernehmlassung bis 25. Mai 2021 einzureichen. Wir nehmen diese Gelegenheit gerne wahr. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Sicherheitsdirektion mit der Einreichung einer Vernehmlassungsantwort beauftragt.

Der Kanton Zug ist von der Vorlage nicht direkt betroffen, da auf seinem Gebiet keine Sendeanlagen der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) stehen. Wir anerkennen jedoch, dass die Vorlage für den Bund und die anderen Kantone von grosser Bedeutung ist, da sie für die kommenden Jahre eine vor Stromausfällen geschützte Funkkommunikation sicherstellt. Nach Durchsicht der Vernehmlassungsunterlagen können wir Ihnen daher mitteilen, dass wir mit der Vorlage einverstanden sind und keine Änderungs-​ oder Ergänzungsanträge haben.

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