Vorentwurf der SGK-N Sicherstellung der Blutversorgung und Unentgeltlichkeit der Blutspende

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Ihrem Schreiben vom 24. Februar 2022 haben Sie den Kanton Zug dazu eingeladen, zum Vorentwurf der SGK-N betreffend Sicherstellung der Blutversorgung und Unentgeltlichkeit der Blutspende Stellung zu nehmen.
Basierend auf einer parlamentarischen Initiative hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates am 3. Februar 2022 einen Vorentwurf zur Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG; SR 812.21) verabschiedet.

Details siehe Download.

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