Vorentwurf des Bundesgesetzes über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-​ID-Gesetz, BGEID)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Keller-​Sutter, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 29. Juni 2022 hat uns das Eidgenössische Justiz-​ und Polizeidepartement eingeladen, zu oben erwähntem Gesetzesvorentwurf Stellung zu nehmen. Zum Vorentwurf äussern wir uns wie folgt:
1. Allgemeines

Der Regierungsrat des Kantons Zug begrüsst es, dass der staatliche elektronische Identitätsnachweis (E-ID) neu vom Bund herausgegeben und auf einer bundeseigenen Infrastruktur betrieben werden soll. Ebenso begrüsst er es, dass für den Erwerb neu keine Registrierung vor Ort mehr erforderlich ist. Die Schaffung eines staatlichen elektronischen Identitätsausweises ist ein eminent wichtiger Beitrag, um die Digitalisierung in der Schweiz voranzubringen. Der Regierungsrat hofft, dass die neue Bundeslösung in einem späteren Ausbauschritt nicht nur die elektronische Identifikation der Nutzenden, sondern auch die elektronische Unterzeichnung von Eingaben und Entscheiden ermöglichen wird, so wie dies mit «ZUGLOGIN» – der elektronischen Identität (E-ID) des Kantons Zug – schon seit 2016 möglich ist

Kontakt

Regierungsrat

Kontaktformular
Anschrift
Regierungsrat
Seestrasse 2
6301 Zug
Telefonnummer
+41 41 728 33 11