Vorentwurf des Bundesgesetzes über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (VE-​JSFVG)

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 15. März 2019 haben Sie die Kantone eingeladen, sich bis zum 24. Juni 2019 zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (VE-​JSFVG) vernehmen zu lassen. Wir nehmen diese Gelegenheit hiermit innert Frist gerne wahr.
Der Kanton Zug lehnt das vorgeschlagene VE-​JSFVG ab. Dies, weil angesichts der rasanten technischen Entwicklung die Legiferierung immer hinter der Realität herhinkt. Die vorgeschlagene Regulierung ist nicht zeitgemäss, da sie unter anderem das Internet nicht einbezieht, obwohl dort Handlungsbedarf besteht. Die Jugendlichen sollen vielmehr über die Medienbildung in der Schule sensibilisiert werden. Der Jugendschutz im Bereich des Konsums elektronischer Medien liegt zudem letztendlich in der Eigenverantwortung der Eltern.

Wir verzichten aus den vorstehend genannten Gründen auch auf die Einreichung eines ausgefüllten Fragebogens und danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Kontakt

Regierungsrat

Kontaktformular
Anschrift
Regierungsrat
Seestrasse 2
6301 Zug
Telefonnummer
+41 41 728 33 11