Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 11. November 2020 haben Sie die Kantonsregierungen zur Vernehmlassung zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) eingeladen. Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme und nehmen diese gerne wahr. Unsere Stellungnahme basiert auch auf Mitberichten des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug. Wir weisen allerdings darauf hin, dass der Regierungsrat bei gewissen Anträgen – namentlich hinsichtlich der Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen – eine andere Haltung vertritt als die beiden Gerichte. Die Gerichte behalten sich denn auch die Einreichung einer eigenen Stellungnahme vor.

Details siehe Download.

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