Vorentwurf des Bundesgesetzes über Kredite mit Solidarbürgschaft infolge des Coronavirus (Covid-​19-​Solidarbürgschaftsgesetz)

Sehr geehrter Herr Bundesrat Maurer, sehr geehrte Damen und Herren

Am 14. Juli 2020 hat der Regierungsrat die Stellungnahme zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über Kredite mit Solidarbürgschaft infolge des Coronavirus (Covid-​19-​Solidarbürgschaftsgesetz) innert Frist verabschiedet, wonach der Vorentwurf vollumfänglich unterstützt wird. Vom Verzicht auf das bisherige Verbot, Mittel aus Covid-​19-​Krediten für neue Investitionen zu verwenden haben wir aus der Presse erfahren, da im Erläuternden Bericht hierzu keine materiellen Ausführungen enthalten sind. Der Kanton Zug ist dezidiert der Ansicht, dass die für die Liquiditätssicherung konzipierten verbürgten Covid-​19-​Kredite nicht für die Vornahme von Neuinvestitionen eingesetzt werden sollten. Sie sind als reine Überlebenshilfe gedacht und würden zudem zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
 Gestützt darauf stellen wir folgende Anträge:
Die am 20. Juli 2020 abgelaufene Frist sei infolge vorgenannter Ausführungen wiederherzustellen und auf die vorliegende Stellungnahme sei einzutreten.
Der Kanton Zug unterstützt den Vorentwurf des Covid-​19-​Solidarbürgschaftsgesetzes grundsätzlich, stellt aber den Antrag, Art. 27 Abs. 2 ersatzlos zu streichen.

Details siehe Download.

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