Vorentwurf zur Änderung des Asylgesetzes (Familiennachzug - Gleiche Regelung für Schutzbedürftige wie für vorläufig Aufgenommene)

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 24. Januar 2019 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, zum Vorentwurf zur Änderung des Asylgesetzes (Gleichstellung von Schutzbedürftigen und vorläufig Aufgenommenen beim Familiennachzug) Stellung zu nehmen. Gerne kommen wir Ihrer Einladung nach und äussern uns wie folgt:
Wir begrüssen die vorgeschlagene Gesetzesänderung. Weder vorläufig Aufgenommene noch Schutzbedürftige (Personen mit S-​Status) erfüllen die Flüchtlingseigenschaft. Es ist daher sinnvoll, die beiden Personengruppen in Bezug auf den Familiennachzug gleichzustellen und die entsprechenden Bestimmungen im Asylgesetz anzupassen.

Wir stellen jedoch folgenden Antrag:

Im Bericht sei klar auszuführen, dass die Gesetzesanpassung (im Fall der Anwendung des S-​Status durch den Bundesrat) finanzielle bzw. personelle Auswirkungen auf die Kantone hat.

Begründung siehe Download.

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