Amt für Migration
Neuer Ausländerausweis für EU/EFTA-Staatsangehörige
Ab August 2020 wurde im Kanton Zug der neue nicht biometrische Ausländerausweis im Kreditkartenformat für EU/EFTA-Staatsangehörige eingeführt. Für die Ausstellung des neuen Ausweises mit integrierter Fotografie und Unterschrift (ohne Chip) ist ein persönliches Erscheinen beim Amt für Migration zur Erfassung der Daten erforderlich.
Einführung Ausländerausweis AA19-EU/EFTA
Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Medienmitteilung des Staatssekretariates für Migration (SEM)
Coronavirus / Schutzkonzept
Vermeiden Sie bei allen nicht dringlichen Angelegenheiten, wenn immer möglich, die persönliche Vorsprache und kontaktieren Sie uns telefonisch (041 728 50 50), per E-Mail info.afm@zg.ch oder auf dem postalischen Weg. Termine zur Erfassung der biometrischen Daten werden automatisch verschickt und können bei Bedarf verschoben werden.
Weitere Informationen finden Sie beim Staatssekretariat für Migration