26.04.2017, Medienmitteilung

Schutzbauprojekte: Technische Weisungen für die Konstruktion und Bemessung von Schutzbauten 2017 (TWK 2017)

Am 1. Januar 2017 sind die technischen Weisungen für die Konstruktion und Bemessung von Schutzbauten (TWK 2017) im Sinne von Kapitel 5 des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz in Kraft getreten. Die vor dem 1. Juli 2017 von den zuständigen Behörden genehmigten Schutzbauprojekte dürfen noch nach den TWK 1994 und den Übergangsbestimmungen zu den TWK 1994 ausgeführt werden.

Die technischen Weisungen können von der Webseite des BABS unter der Rubrik "Technische Weisungen" heruntergeladen werden: http://www.babs.admin.ch/de/publikservice/downloads/unterlagen-​schutzbauten.html.