01.06.2021, Medienmitteilung

COVID-​19: Bewilligung von Grossveranstaltungen

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juni 2021 die Zuger Polizei als Bewilligungsbehörde für Grossveranstaltungen gemäss «Covid-​19-​Verordnung besondere Lage» bestimmt. Im Kanton Zug können bis zu fünf Pilotprojekte ermöglicht werden, um im Juni die Durchführung von Grossveranstaltungen zu proben.

Der Bundesrat hat am 26. Mai 2021 entschieden, dass Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ab 1. Juli 2021 bewilligt werden können (Covid-​19-​Verordnung besondere Lage, Art. 6a ff., Anhänge 2 und 3; SR 818.101.26). Voraussetzung ist, dass die epidemiologische Lage die Durchführung im Kanton erlaubt und der Kanton über die notwendigen Kapazitäten für das Contact Tracing und die Gesundheitsversorgung verfügt. Die Veranstalterin oder der Veranstalter muss zudem ein Schutzkonzept vorlegen und umsetzen, das die vom Bundesrat definierten Voraussetzungen erfüllt. Ebenso gelten die in der Covid-​19-​Verordnung besondere Lage geregelten Bedingungen für den Zugang und für die erlaubte maximale Personenzahl.

Bewilligungen erteilt die Zuger Polizei

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juni 2021 die Sicherheitsdirektion als Bewilligungsinstanz für Gesuche für Grossveranstaltungen im Sinne der Covid-​19-​Verordnung besondere Lage bestimmt. Mit der Umsetzung wurde die Zuger Polizei beauftragt. Die Zuger Polizei erteilt die Bewilligungen, allenfalls unter Auflagen, wenn die vom Bundesrat definierten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Verantwortlichen werden zur Beurteilung der gesundheitlichen Lage vom Kantonsarzt unterstützt. Wenn sich die Lage verschlechtert, kann die Bewilligungsbehörde zusätzliche Einschränkungen erlassen. Über den Widerruf einer bereits erteilten Bewilligung entscheidet der Regierungsrat.

Verfahren für Pilotveranstaltungen im Juni

Der Regierungsrat hat sich im Weiteren dafür ausgesprochen, im Juni 2021 bis zu fünf Pilotprojekte zu ermöglichen, um Modelle für eine sichere und praxistaugliche Durchführung von Grossveranstaltungen zu erproben. Es sollen verschiedene Veranstaltungstypen berücksichtigt werden. Der Bundesrat hat die Rahmenbedingungen in der Covid-​19-​Verordnung besondere Lage (Art. 6bquater) geregelt. Die Pilot-​Veranstaltungen müssen pro Anlass mit mindestens 300 und dürfen in Innenräumen mit höchstens 600, im Freien mit höchstens 1000 Personen (Besucherinnen und Besucher oder Teilnehmende) durchgeführt werden.

Mehrere interessierte Veranstalterinnen und Veranstalter haben sich bereits mit kantonalen Stellen in Verbindung gesetzt. Bis Donnerstag, 3. Juni, nimmt die zentrale Meldestelle der Zuger Polizei per E-​Mail (bewilligungen.polizei@zg.ch) weitere Anfragen von Interessierten entgegen, die die Voraussetzungen für Pilotveranstaltungen gemäss Art. 6bquater Covid-​19-​Verordnung besondere Lage erfüllen können. Die Auswahl, welche Projekte für Pilotversuche in Frage kommen, treffen der Gesundheitsdirektor (Landammann Martin Pfister) und der Sicherheitsdirektor (Regierungsrat Beat Villiger) gemeinsam am Freitag 4. Juni 2021. Im Anschluss nehmen die Verantwortlichen der Zuger Polizei Kontakt auf mit den ausgewählten Veranstalterinnen und Veranstaltern und regeln das Bewilligungsverfahren.

Kontakt

Beat Villiger

Regierungsrat
Sicherheitsdirektion

+41 41 728 50 21 beat.villiger@zg.ch