18.11.2022, Medienmitteilung

Kreuzung Matten, Hünenberg: Fussgängerstreifen wird nicht wieder markiert

Nach der Sanierung der Kantonsstrasse zwischen Cham und Hünenberg im Kanton Zug (Sinserstrasse) wurde der Fussgängerstreifen bei der Kreuzung «Matten» nicht wieder markiert. Die Sicherheitsdirektion und die Baudirektion hatten dies aus Sicherheitsgründen aufgrund geltender Normen entschieden. Dieser Entscheid wird nun durch ein externes Gutachten der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) bestätigt. Der Übergang, der auf einem Schulweg liegt, muss aber mit geeigneten Massnahmen verbessert werden. Der Kanton geht auf die Gemeinde Hünenberg zu, um diese Verbesserungen zu realisieren.

Das unabhängige Gutachten der BFU, das im Auftrag der Sicherheitsdirektion erstellt worden ist, bestätigt den Entscheid des Kantons. Die Beratungsstelle empfiehlt, aus Sicherheitsgründen keinen Fussgängerstreifen zu markieren. Mit der Querungshilfe (Mittelinsel) und mit der neu erstellten LED-​Beleuchtung wird die bestmögliche Sicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie mögliche, querende Zweiradfahrerinnen und -​fahrer erzielt.

Zusätzliche Sicherheitsmassnahmen beim Übergang

Im Gutachten der BFU werden verschiedene Massnahmen zur zusätzlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit empfohlen, welche die Sicherheitsdirektion und die Baudirektion umsetzen. Die Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h wird an der fraglichen Stelle (ausserorts) gemäss den Messungen häufig überschritten. Aus diesem Grund plant die Zuger Polizei Geschwindigkeitsanzeigen (Speedy) anzubringen und die Geschwindigkeiten auch zu kontrollieren. Gleichzeitig prüfen die beiden Direktionen, wie das Überqueren der Strasse für Fussgängerinnen und Fussgänger verbessert werden kann. Die BFU empfiehlt dazu, Strassenmarkierungen anzubringen und Hecken zurückzuschneiden. Der Kanton wird sich dazu mit der Gemeinde Hünenberg weiter austauschen.

Sicherheit auf dem Schulweg verbessern

Kinder sollen über sichere und zumutbare Schulwege verfügen. Das BFU-​Gutachten stellt diesbezüglich aber fest, dass die fragliche Überquerung für Kinder im Kindergarten-​ und Primarschulalter aufgrund der Verkehrsmengen und Komplexität des Knotens nicht selbstständig bewältigbar ist. Die BFU empfiehlt darum entsprechende Massnahmen. Für einen sicheren Schulweg zu sorgen, ist Sache der Einwohnergemeinde. Auch diesbezüglich wird der Kanton auf die Gemeinde zugehen.

Anwohnerinnen und Anwohner waren besorgt

Nach der Sanierung der Sinserstrasse kamen die Sicherheitsdirektion und die Baudirektion zum Schluss, dass der Übergang mit Mittelinsel mehr Sicherheit für zu Fuss Gehende bietet, wenn der frühere Fussgängerstreifen nicht wieder markiert wird. Diese Haltung stützt sich auf schweizweite Erkenntnisse und geltende Normen und Richtlinien im Strassenverkehrsrecht. Die Überquerung wird von Kindern auf ihrem Schulweg benutzt. Besorgte Anwohnerinnen und Anwohner forderten, dass der Fussgängerstreifen wieder markiert werde. Die Sicherheitsdirektion liess die Situation darum noch einmal von unabhängiger Stelle von der BFU überprüfen. Sie hat die Anwohnerinnen und Anwohner über die Ergebnisse der Untersuchung und über das weitere Vorgehen informiert.