06.12.2021, Medienmitteilung

Neue Signalisation: Mit dem Velo bei Rotlicht rechts abbiegen

Der Regierungsrat will Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahrende gestatten, wo dies gefahrlos möglich ist. Zwölf Kreuzungsstellen im Kanton Zug sind Anfang Dezember entsprechend signalisiert worden. Weitere Abbiegebeziehungen werden folgen, sobald verkehrstechnische Massnahmen oder Umbauten erfolgt sind.

Signal Rechtsabbiegen für Radfahrende

Rechtsabbiegen für Radfahrende

Seit Januar 2021 ist für Velos, e-​Bikes und Mofas das Rechtsabbiegen bei Rotlicht an Verkehrsknoten erlaubt, wenn sie entsprechend signalisiert sind. Wo dies ohne Gefahren möglich ist, sind die Signalisationen in den letzten Tagen angebracht worden (Zusatzschilder neben den Rotlichtern; gelbes Velo und gelber Pfeil auf schwarzem Grund).

Rechtsabbiegen bei Rot ab sofort möglich

Es handelt sich um folgende zwölf Rechtsabbiege-​Beziehungen an Lichtsignalanlagen:

Im Gebiet der Stadt Zug

Aabachstrasse in südlicher Richtung vom Kreisel herkommend rechts in die Chamerstrasse

Gubelstrasse in östlicher Richtung von der Bahnunterführung herkommend rechts in die Baarerstrasse

Metallstrasse in westlicher Richtung vom Bleichimattweg herkommend rechts in die Industriestrasse

Metallstrasse in westlicher Richtung von der Industriestrasse herkommend rechts in die Baarerstrasse

Kreuzung Göblistrasse / Industriestrasse:

in östlicher Richtung von der Baarerstrasse herkommend rechts in die Industriestrasse;

in südlicher Richtung von der Ahornstrasse herkommend rechts in die Göblistrasse;

in nördlicher Richtung von der Mattenstrasse herkommend rechts in die Göblistrasse

Grienbachstrasse in westlicher Richtung von der Oberallmendstrasse herkommend rechts in die Industriestrasse

Baarerstrasse in südlicher Richtung von der Stadtgrenze herkommend rechts in den Eschenring

Im Gebiet der Gemeinde Baar

Sihlbruggstrasse vom Autobahnende «Walterswil» herkommend rechts in die Ruessenstrasse

Grabenstrasse in östlicher Richtung, aus dem Quartier Neufeld herkommend rechts in die Zugerstrasse

Zugerstrasse in südlicher Richtung von der Grabenstrasse herkommend rechts in die Sagistrasse

Weitere Signalisationen sind in Planung

Das Rechtsabbiegen bei Rotlicht für Radfahrende wird künftig an weiteren Stellen signalisiert werden. Nach gegenwärtigem Stand handelt es sich um 15 Abbiegebeziehungen mit Lichtsignalen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit müssen dort zuerst entweder Markierungen geändert oder Ampelsteuerungen angepasst werden, oder es sind auch Umbauten nötig. Die baulichen Massnahmen werden im Rahmen der ordentlichen Sanierungen geprüft.

Alle 43 Kreuzungen mit Lichtsignalen im Kanton Zug analysiert

Die Sicherheitsdirektion hat im Spätherbst 2020 zusammen mit dem Tiefbauamt und dem Amt für Raum und Verkehr der Baudirektion erste Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf die neue Verkehrsregelung an die Hand genommen. Aktuell betreiben der Kanton, die Gemeinden und das Bundesamt für Strassen ASTRA 43 Lichtsignalanlagen im Kanton Zug. Alle diese Knotenpunkte wurden in diesem Jahr auf die Rechtsabbiege-​Möglichkeiten für Velofahrende überprüft. Anschliessend hat der Kanton in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Baar und der Stadt Zug geklärt, an welchen Standorten die neuen Signalisationen sofort und ohne weitere Massnahmen installiert werden können.

Neue Verkehrsregel seit 2021

Seit dem 1. Januar 2021 ermöglicht Art. 69a der Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) das Rechtsabbiegen für Radfahrende bei Rot an Lichtsignalen, wenn die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Gegenüber den Verkehrsteilnehmenden, deren Fahrspur oder Fussgängerquerung mit «grün» signalisiert ist, haben Radfahrende keinen Vortritt. Diese signalisationstechnische Massnahme (SSV-​Signal 5.18 «Rechtsabbiegen für Radfahrer gestattet») kann den Verkehrsfluss für Radfahrerinnen und Radfahrer verbessern und das Fahrrad als Verkehrsmittel fördern. Im Weiteren können dadurch unerlaubte Fahrmanöver und Konflikte auf angrenzenden Trottoirs, welche den zu Fuss Gehenden dienen sollen, reduziert werden. Seitens Fahrradfachstellen wird diese neue Möglichkeit schweizweit begrüsst.

Kontakt

Beat Villiger

Regierungsrat
Sicherheitsdirektion

+41 41 728 50 20 beat.villiger@zg.ch