04.11.2021, Medienmitteilung

Neues Online-Portal für Lotteriefonds- und Sportfonds-Gesuche lanciert

Der Kanton Zug bearbeitet jährlich rund 1100 Gesuche für finanzielle Beiträge aus dem Lotteriefonds und dem Sportfonds. Ein neues Online-​Portal vereinfacht die Gesuchseingabe und den Bewilligungsprozess. Die gesamte Abwicklung findet neu digital statt. Die Verwaltung hat ihren Betrieb bereits mehrheitlich umgestellt, ab 1. Januar 2022 werden alle Gesuche nur noch online abgewickelt. E-​Government und papierarme Prozesse sind Ziele des Regierungsrats in der laufenden Legislatur.

Das neue Online-​Gesuchsportal ist zugänglich unter www.zg.ch/gesuche.

Beim Einstieg ist eine einmalige Registrierung für die Online-​Dienste des Kantons Zug nötig. Danach werden die Nutzerinnen und Nutzer durch die Anwendung geführt. Eine audiovisuelle Anleitung unterstützt sie dabei (Erklärvideo, Youtube, 1 Min 45 Sek).

Zentrale Anlaufstelle

ie Online-​Anwendung verbessert den Kundenservice. Bisher mussten die Antragstellenden ihre Gesuche bei den jeweiligen Verwaltungseinheiten einreichen und dabei den richtigen Kontakt erst ausfindig machen. Mit dem neuen Portal besteht nun ein zentraler Einstiegspunkt. Die Verteilung der Gesuche an die zuständigen Fachstellen geschieht automatisiert. Die Zuständigkeiten zur Prüfung der Gesuche haben sich dabei nicht geändert.D

Verfahren vereinfacht

Papierversand, E-​Mail-Verkehr oder Briefpost sind nicht mehr nötig. Neu kann der gesamte Prozess von der Einreichung des Gesuchs und der Unterlagen über die Bearbeitung und Korrespondenz bis hin zum Entscheid elektronisch abgewickelt werden. Das individuelle Bearbeiten der Gesuche kann unterbrochen und später fortgesetzt werden. Das Gesuchsportal funktioniert unabhängig von Eingabegeräten (PC, Tablet, Mobiltelefon). Dieser vollständig digitalisierte Prozess erleichtert damit die Handhabung sowohl für die Gesuchstellenden als auch für die Verwaltung.d

Eingaben nur noch elektronisch

Die Mehrheit der internen Fachstellen hat das rein digitale Verfahren bereits in Betrieb genommen. Bis Ende Jahr stellen alle Bereiche auf den Online-​Betrieb um. Ab 1. Januar 2022 werden alle Gesuche an den Kanton für Beiträge aus dem Lotterie-​ oder dem Sportfonds nur noch elektronisch über das Online-​Portal abgewickelt.

Projekt und Entwicklung

Auftraggeberin für das Projekt war die Sicherheitsdirektion; das Amt für Informatik und Organisation stellte die Projektleitung. Die Entwicklung des Online-​Gesuchportals fand in enger Abstimmung mit den betroffenen Fachstellen, insbesondere mit dem Amt für Kultur, dem Amt für Sport und Gesundheitsförderung sowie dem Sozialamt, statt. Die Applikation wurde von der Firma Ascaion AG, Stäfa, entwickelt und implementiert. Sie erhielt am 5. Oktober 2020 den Zuschlag nach einer Ausschreibung im Einladungsverfahren.

Lotteriefonds und Sportfonds

Der Kanton Zug ist Mitglied der Genossenschaft «Swisslos Interkantonale Landeslotterie», die Grosslotterien und Sportwetten durchführt. Der Anteil des Kantons am Reingewinn von Swisslos fliesst zu 67 % in den Lotteriefonds und zu 33 % in den Sportfonds. Die Mittel aus dem Lotteriefonds stehen für wohltätige, gemeinnützige und kulturelle Zwecke mit einem direkten Bezug zum Kanton Zug oder mit gesamtschweizerischer Bedeutung zur Verfügung. Mit dem Sportfonds wird der Breitensport gefördert in Form von Jahresbeiträgen oder mit der Unterstützung von Sportaktivitäten, Infrastruktur und Material. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Fördermittel. Die Kantonsverwaltung bearbeitet und prüft jährlich rund 1100 Gesuche für Beiträge aus diesen beiden Fonds, zur Hauptsache für Vorhaben aus den Bereichen Sport und Kultur.

Weitere Informationen

Kontakt

Beat Villiger

Regierungsrat (Auftraggeber)
Sicherheitsdirektion

+41 41 728 50 21 beat.villiger@zg.ch