Aktuell
Informationen Corona-Massnahmen
Geschätzte Kundschaft
Der Bundesrat hat ab dem 19. Oktober 2020 die Massnahmen zum Coronavirus mit der Maskenpflicht leicht verschärft. Wir setzen die Auflagen wie folgt um:
- In den öffentlich zugänglichen Räumen des Strassenverkehrsamtes ist es Pflicht, die Hygienemaske zu tragen.
- Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften des BAG sind auf dem Gelände des Strassenverkehrsamtes einzuhalten.
- In der Schalterhalle dürfen sich max. 8 Personen aufhalten. Bitte beachten Sie das Tropfensystem! Wir bitten Sie, den Anweisungen unseres Personals Folge zu leisten.
- Weiterhin können Sie Ihre Dienstleistungen auf dem Postweg beziehen. Auch können Sie Terminänderungen für Fahrzeug- und Schiffsprüfungen per Mail über dispo.stva@zg.ch beantragen.
- Die Voraussetzungen zur Führerprüfungen sind zu beachten. Bitte beachten Sie unser Merkblatt zur Schutzausrüstung während der Prüfungsfahrt!
- Führerausweise (FAK, FAP), Lernfahrausweise, ADR Schulungsbescheinigung, Gefahrengutbeauftragte, Fahrlehrerbewilligungen: Zu diesen Themen verweisen wir auf die aktualisierte Verordnung des Bundesrates und die Informationen des ASTRA.
Die nach wie vor ausserordentliche Corona-Situation beurteilen wir immer wieder neu. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten. Besten Dank für Ihre Unterstützung und das Verständnis.
Ihr Strassenverkehrsamt
Änderungen Führerausweis- und Lernfahrausweisvorschriften per 01.01.2021 (OPERA-3)
Änderungen Führerausweis- und ...
Neue Bestimmungen zum Führerausweis auf Probe
Neue Bestimmungen zum Führerausweis auf Probe - ...
Torqeedo ruft Akkus von Aussenbordmotoren zurück
Das Eidgenössische Starkstrominsektorat ESTI hat ...