01.02.2018, Medienmitteilung

Kontrollschildnummern-​Versteigerung

Erste Versteigerung von Kontrollschild-​Nummern ab 8. Februar 2018

Das Strassenverkehrsamt startet am 8. Februar 2018 mit der ersten Auktion von Kon-​trollschild-Nummern. Unter der Internetadresse https://auktion-​stva.zg.ch kann während etwa sieben Tagen eine Serie von interessanten Nummern ersteigert werden.

In der ersten Auktion werden die Nummern ZG 10, 18, 63, 402, 1322, 2097 und andere interessante Zahlenfolgen zur Versteigerung gelangen. Das Strassenverkehrsamt legt einen jeweiligen Mindestpreis fest. An der Auktion teilnehmen darf, wer das Kontrollschild mit einem Fahrzeug immatrikuliert, dessen Halter oder Halterin im Kanton Zug Wohnsitz oder Firmensitz hat und das Fahrzeug am Ort des Wohn- oder Firmensitzes üblicherweise über Nacht parkiert. Die Auktionsplattform funktioniert ähnlich wie andere geläufige Online-​Versteigerungen und wie diejenigen der Strassenverkehrsämter anderer Kantone. Die Anwendung ist einfach und auf der Plattform ausführlich beschrieben.

Weitere Auktionen mit beliebten Kontrollschild-​Nummern

Der attraktive Nummernkreis ZG 1 - 100 steht für die kommenden Versteigerungen zur Verfügung. Daneben werden künftig vor allem drei- und vierstellige sowie Wunsch-​Kontrollschilder und sog. Schnapszahlen zur Versteigerung gelangen. Welche Zahlenfolgen in die jeweilige Auktion gelangen und wann und wie oft diese stattfinden, wird vom Strassenverkehrsamt bestimmt. Das hängt auch von den Erfahrungen der ersten Auktionen sowie von der Verfügbarkeit der Nummern und von der Nachfrage nach Nummernwünschen ab.

Wunsch-​Kontrollschilder

Wer sich für eine besondere Zahlenfolge interessiert, kann dies beim Strassenverkehrsamt schriftlich beantragen. Sofern die Nummer den gesetzlichen Vorgaben entspricht und noch nicht als Kontrollschild immatrikuliert ist, lässt das Strassenverkehrsamt das Nummernschild produzieren und bringt es auf der gleichen Auktionsplattform https://auktion-​stva.zg.ch öffentlich zur Versteigerung. Das Strassenverkehrsamt legt den Mindestpreis fest, zum Beispiel 500 Franken für ein Geburtsdatum. Der Interessent oder die Interessentin aber auch andere Personen haben die Möglichkeit, die Nummernfolge zu ersteigern. Dieses Vorgehen entspricht dempolitischen Anliegen, dass alle gewünschten Kontrollschild-​Nummern in die Auktion gelangen müssen und keine exklusiven Vorrechte gewährt werden dürfen.
Übertragung von Kontrollschildern weiterhin möglich Unter Einhaltung der Immatrikulationsbestimmungen und gegen eine Gebühr von 250 Franken besteht für natürliche und juristische Personen wie bisher die Möglichkeit, Kontrollschilder an andere Personen entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen.

Grundlagen und Hintergründe für die Auktion

Der Zuger Kantonsrat hat im Jahr 2017 die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, damit das Strassenverkehrsamt Zug attraktive Zahlenfolgen auf den weissen Kontrollschildern von Personenwagen und Motorrädern versteigern kann. Grundlage für die Versteigerung bilden nebst dem kantonalen Gesetz für die Steuern im Strassenverkehr (BGS 751.22) und der Verordnung über die Kontrollschildnummern (BGS 751.222) auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Auktion. Das Strassenverkehrsamt rechnet mit einem Erlös von etwa 400 000 Franken zugunsten der Laufenden Rechnung in den nächsten vier Jahren.
Strassenverkehrsamt