Fahrzeugzulassung
Fahrzeugzulassung
Die Fahrzeugzulassung (Immatrikulation) erfolgt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- das Fahrzeug muss betriebssicher sein und den Bau- und Ausrüstungsvorschriften entsprechen
- der Standort des Fahrzeuges muss sich im Kanton Zug befinden (VZV Art. 77)
- Fahrzeughalter/in muss eine natürliche oder juristische Person sein
- die korrekte Angabe der Wohn- oder Geschäftsadresse muss bekannt sein, die Angabe des Postfaches allein genügt nicht
- Name und Adresse müssen der Einwohnerkontrolle bzw. dem Handelsregisteramt gemeldet und der Post bekannt sein (keine Fantasieadressen)
- Firmen mit c/o Adressen (Domiziladressen) müssen zusätzliche Immatrikulationsvorschriften erfüllen (siehe Merkblatt)
Formulare / Merkblätter
Anhängerkupplung | Formular |
Gesuch um Einlösung eines Motorfahrrad/Elektro-Motorfahrrad | Formular |
Gesuch um Ersatzfahrzeugbewilligung | Formular |
Gesuch um Tagesausweis | Formular |
Mofa-Kontrollbericht | Formular |
Mofa-Kontrollbericht (Elektro) | Formular |
Antrag Veteranen-Fahrzeuge | Formular |
Vorläufige Verkehrsberechtigung | Formular |
Zustimmung gesetzliche Vertreter | Formular |
Info Mofa und langsame E-Fahrzeuge.pdf | Merkblatt |
Immatrikulation mit c/o Adresse | Merkblatt |
Veteranen-Fahrzeuge | Merkblatt |
Aufstellung RBV-berechtigte Werkstätten | Information |
Verkehrszulassungsverordnung, VZV | Gesetz |