Unternehmen mit regelmässigem Umgang mit Gefahrgut müssen gemäss der Schweizer Gefahrgutbeauftragtenverordnung GGBV eine Gefahrgutbeauftragte oder einen Gefahrgutbeauftragten ernennen und den kantonalen Vollzugsbehörden melden.

Gefahrgut

Kontakt

Zuger Polizei

Kontaktformular
Anschrift
Zuger Polizei
An der Aa 4
6300 Zug
Öffnungszeiten

Montag
08:00 - 11:45
13:30 - 18:00

Dienstag bis Freitag
08:00 - 11:45
13:30 - 17:00

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie, dass vor offiziellen Feiertagen spezielle Öffnungszeiten gelten. 

 

Im Notfall wählen Sie den Polizeinotruf 117.

Telefonnummer
+41 41 728 41 41