Hier werden Ihre Fragen rund um Sprengstoff- und Pyrotechnik beantwortet. Unsere Fachpersonen können Sie dank langjähriger Erfahrung bei allen Anliegen ideal beraten und sind die erste Anlaufstelle für Gemeinden sowie für Privatpersonen.

Pyrotechnik und Feuerwerk

Häufig gestellte Fragen

Pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken, ausgenommen am Boden knallendes Feuerwerk, im Reisenden-​ und Grenzverkehr bis zu einem Gesamtgewicht von 2,5 kg brutto, dürfen ohne Bewilligung eingeführt werden. Für grössere Mengen ist bei beim Bundesamt für Polizei, Zentralstelle Sprengstoff / Pyrotechnik, 3003 Bern, eine Einfuhrbewilligung einzuholen.

Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen zu Vergnügungszwecken (Feuerwerk) ist bewilligungspflichtig. Entsprechende Gesuchsformulare sind unserer Fachstelle einzureichen.

Personen, die Sprengarbeiten ausführen, müssen im Besitze eines Sprengausweises sein. Wir empfehlen, zur Ausführung solcher Arbeiten eine sprengberechtigte Person beizuziehen.

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