25.01.2019, MEDIENMITTEILUNG

031 / Kanton Zug: Driften, überholen und ausbremsen

Zwei Jugendliche entwendeten zwei Autos ihrer Eltern und sind an eine Party gefahren. Von dort aus ging es mit mehreren Kolleginnen und Kollegen auf eine Spritztour.

Am Samstagabend (17. März 2018) haben zwei Jugendliche im Alter von 16 Jahren im Beisein eines 19-​Jährigen an ihren Wohnorten in Unterägeri und Sins (AG) den Range Rover sowie einen VW-​Polo eines Elternteils entwendet. Mit den beiden Autos fuhren die beiden Minderjährigen nach Neuheim an eine Party. Von dort aus ging es mit vollbesetzten Fahrzeugen weiter auf nächtliche Spritztouren. Diese führte die jungen Männer und Frauen bei nasser Fahrbahn und Temperaturen um den Gefrierpunkt nach Baar und Zug. Gemäss mehreren Auskunftspersonen wurde dabei gedriftet, überholt und ausgebremst.

Im Anschluss daran fuhren sie wiederum nach Sins, wo der VW Polo durch ein leistungsstärkeres Fahrzeug, namentlich einen BMW, ausgetauscht wurde. Auch dieses Fahrzeug gehört einem Elternteil eines Jugendlichen. Mit vollbesetzten Autos ging es via Cham, wo der BMW innerorts mit 86 Stundenkilometer von einer damals noch betriebenen stationären Messanlage registriert wurde, zurück nach Neuheim an die Party. In den frühen Morgenstunden setzte man sich nochmals ans Steuer, fuhr zurück an den Wohnort nach Unterägeri, bzw. Sins und stellten die Fahrzeuge wieder ab.
Nach zahlreichen Befragungen und intensiven Ermittlungen des Dienstes für Jugenddelikte der Zuger Polizei und mit Unterstützung durch die Jugendanwaltschaft des Kantons Zug setzte sich das Puzzle schliesslich zu einem Bild zusammen und die Wahrheit kam ans Licht, obwohl die Beschuldigten zu Beginn eine andere Geschichte erzählten.
Drei Fahrzeuglenker müssen sich unter anderem wegen Fahren ohne Berechtigung, Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch, Fahren ohne Haftpflichtversicherung sowie mehreren Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz bei der Staatsanwaltschaft oder der Jugendanwaltschaft des Kantons Zug verantworten. Auch wurde zuhanden der Administrativbehörde (Strassenverkehrsamt) ein Bericht wegen der charakterlichen Fahreignung der drei jungen Männer eingereicht (Anordnung einer verkehrspsychologischen Eignungsabklärung).

Ihre Mitfahrer, vier Frauen und sechs Männer im Alter zwischen 15 und 18 Jahren werden sich ebenfalls wegen Mitfahren in einem entwendeten Fahrzeug vor den Strafverfolgungsbehörden zu verantworten haben. Weil er seinem 16-​jährigen Sohn den Zugang zu seinen Fahrzeugen ermöglichte, muss sich auch der Vater eines Beteiligten vor der Staatsanwaltschaft verantworten.

Unfall und mögliche Folgen

Dass die Strolchenfahrten in dieser Nacht ohne Personen-​ oder Sachschaden zu Ende gingen, dürfte pures Glück gewesen sein. Mit ihrem Handeln haben die Beteiligten sich wie auch andere Verkehrsteilnehmende in Gefahr gebracht.

Die Strafverfolgungsbehörden appelliert in diesem Zusammenhang auch an die Eltern, ihre Kinder auf die Gefahren und die möglichen Folgen eines solchen Fehlverhaltens hinzuweisen. Im Falle eines Unfalls sind die Kosten aus zivilrechtlichen Ansprüchen, die möglicherweise auch auf die Eltern zukommen können, nicht zu unterschätzen. Daher stellt der Gesetzgeber nicht nur das Entwenden, sondern auch das Mitfahren in einem Entwendeten Fahrzeug unter Strafe. Fahrzeugschlüssel sind so zu deponieren, dass sie von den Kindern nicht selbstständig behändigt werden können.