13.03.2018, MEDIENMITTEILUNG

054 / Zug: Keine Verhandlung vor dem Zuger Strafgericht

Zug: Keine Verhandlung vor dem Zuger Strafgericht Verhandlungen vom 17. bis 19. April und 8. Mai 2018 finden nicht statt.

Im Rahmen des beim Strafgericht des Kantons Zug anhängigen Strafverfahrens SG 2017 14 finden die für den 17. bis 19. April 2018 und 8. Mai 2018 angesetzten Verhandlungen nicht statt. Grund dafür ist eine neue Ausgangslage mit Einfluss auf den weiteren Gang des Verfahrens. So haben sich Jolanda Spiess und Markus Hürlimann im Rahmen einer Vorverhandlung einvernehmlich darauf geeinigt, mittels eines umfassenden Vergleichs einen definitiven Schlussstrich unter die Geschehnisse im Nachgang zur Zuger Landammannfeier 2014 zu ziehen. Dabei hat sich Jolanda Spiess im Wesentlichen vorbehaltlos und uneingeschränkt dazu verpflichtet, sich ab sofort in keiner Weise mehr so zu äussern, dass daraus bei Dritten irgendwelche Vermutung entstehen oder impliziert werden kann, dass sie je Opfer eines strafbaren Verhaltens, begangen durch Markus Hürlimann, geworden sein könnte. Im Gegenzug hat Markus Hürlimann sämtliche gestellten Strafanträge betreffend mehrfache üble Nachrede und mehrfache Verleumdung vorbehaltlos zurückgezogen. Zudem hat er sein unwiderrufliches Desinteresse an einer Weiterführung der Strafuntersuchung gegen Jolanda Spiess betreffend den von ihm erhobenen Vorwurf der falschen Anschuldigung erklärt. Beide Parteien werden überdies ihre eigenen Kosten zum allergrössten Teil selbst zu tragen haben.

Aufgrund dieser neuen Ausgangslage wird das Gericht das Verfahren mit Bezug auf die Tatvorwürfe der mehrfachen üblen Nachrede und Verleumdung einstellen. Zudem hat die Staatsanwaltschaft aufgrund des umfassenden Vergleichs die Anklage für den weiteren Anklagepunkt (ursprünglich durch den Privatkläger erhobener Vorwurf der falschen Anschuldigung) zwecks Neubeurteilung und ggf. Verfahrenseinstellung zurückgezogen.

Weder von Seiten der beteiligten Personen, welche eine unwiderrufliche Verschwiegenheitsverpflichtung eingegangen sind, noch des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft werden inhaltlich zusätzliche Angaben gemacht oder Auskünfte erteilt. Die Medien werden höflich ersucht, beim Ziehen dieses in jeder Hinsicht vernünftigen Schlussstriches mitzuwirken, indem sie ihre allfällige Berichterstattung zu dieser neuen Ausgangslage auf das Notwendigste beschränken.