01.03.2022, MEDIENMITTEILUNG

055 / Cham: Telefonbetrug verhindert – jugendliche Geldbotin festgenommen

Ein falscher Polizist hat versucht, einer Seniorin mehrere Tausend Franken zu entlocken. Bei der Bargeldübergabe in einer Bank konnte die Geldbotin, eine 15-​jährige Jugendliche, festgenommen werden.  

Am Freitagmorgen (25. Februar 2022) erhielt die in der Gemeinde Cham wohnhafte 92-​jährige Frau einen Anruf eines angeblichen Polizisten. Dieser erklärte ihr, dass bei einem Einbruch eine Notiz mit ihrem Namen gefunden worden war und ihr Geld nun in Gefahr sei. Die Rentnerin wurde aufgefordert, bei der Bank mehrere Tausend Franken abzuheben und einer jungen Frau zu übergeben.

Wenige Minuten später stand diese junge Frau vor der Tür und begleitete die 92-​jährige Frau zur Bank. Auf dem Weg dorthin instruierte die Geldbotin die Rentnerin mehrmals, wie sie sich beim Bargeldbezug verhalten müsse - das Geld sei für ein Familienfest und sie sei ihre Enkelin.
Als die beiden bei der Bank eintrafen, wurden sie bereits vom Sohn der Rentnerin erwartet, der während des Betrugsversuchs mit seiner Mutter telefoniert hatte und misstrauisch wurde. Der Mann konnte die Geldbotin bis zum Eintreffen der alarmierten Polizeipatrouille festhalten.
Bei der Trickbetrügerin handelt es sich um eine in der Ostschweiz wohnhafte, 15-​jährige Schweizerin. Sie wurde vorübergehend festgenommen. In Zusammenarbeit mit der Jugendanwaltschaft des Kantons Zug konnte geklärt werden, dass die Jugendliche im Auftrag eines ihr unbekannten Mannes bereits in anderen Kantonen als Geldbotin aktiv gewesen war. Die Minderjährige wurde am Sonntagvormittag in die Obhut ihres Vaters übergeben. Sie muss sich bei der zuständigen Jugendanwaltschaft für ihre Taten verantworten.

Damit die Betrüger, egal mit welcher Masche, erfolglos bleiben, gilt folgendes zu beachten:

Seien Sie wachsam und misstrauisch, besprechen Sie sich mit einer Vertrauensperson, bevor sie überhaupt an eine Geldabhebung, an eine Geldüberweisung denken oder das daheim gelagerte Geld oder den Schmuck an Fremde aushändigen. Angerufene können sich durch einen Rückruf versichern, dass sie tatsächlich mit ihrem Enkel, ihrer Enkelin, Bekannten oder der Polizei gesprochen haben. Beim Rückruf sollte man allerdings niemals Rufnummern verwenden, die von den Betrügern mitgeteilt oder die auf dem Display zu sehen sind. Auch sollte man niemals die Rückruftaste benutzen. Zudem ruft die richtige Polizei niemanden an, um persönliche Lebensumstände zu erfragen oder um sich nach Wertgegenständen zu erkundigen.  

Beim geringsten Verdacht - Telefongespräch umgehend beenden und die richtige Polizei über den Polizeinotruf 117 verständigen.