23.03.2020, MEDIENMITTEILUNG

057 / Kanton Zug: Bevölkerung hält sich gut an die Vorgaben des Bundes

Die Zuger Polizei musste am vergangenen Wochenende mehrmals im Zusammenhang mit Meldungen zu den verschärften COVID-​19 Massnahmen des Bundesrats ausrücken. Mehrheitlich konnte festgestellt werden, dass sich die Bevölkerung sowie Verkaufsgeschäfte gut an die Regeln halten.

In den letzten zwei Tagen sind auf der Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei verschiedene Meldungen eingegangen, dass sich Personen in Gruppen oder auch Verkaufsgeschäfte nicht an die neuen Anordnungen des Bundesrats halten würden. Sämtlichen Hinweisen gingen Patrouillen der Zuger Polizei nach und konnten in fast allen Fällen feststellen, dass die am Freitagabend (20. März 2020) in Kraft getretenen verschärften Massnahmen eingehalten wurden.

Erfreulicherweise hält sich die Bevölkerung grösstenteils vorbildlich an die Regeln. So war das Personenaufkommen in den letzten zwei Tagen im öffentlichen Raum sehr gering. Die Personen, die unterwegs waren, befolgten «social distance» sehr gut. Nur vereinzelt trafen die Patrouillen auf Gruppen, die sich nicht an die Vorgaben hielten. Sie wurden ermahnt und aufgefordert, nach Hause zu gehen. Die meisten Gruppierungen zeigten sich einsichtig und befolgten die Anweisungen. Ein paar wenigen stellten jedoch die eigenen Interessen (Ausgang, Kollegen treffen, etc.) über die Empfehlungen des Bundesrats. Sie wurden entsprechend verwarnt. Drei uneinsichtige Personen erhielten zudem eine Ordnungsbusse.
Bei den kontrollierten Personengruppen handelt es sich mehrheitlich um Jugendliche und junge Erwachsene.
Auch die Verkaufsläden sowie Unternehmen hielten sich gut an die Vorgaben des Bundesrats. Nur in wenigen Fällen mussten die Einsatzkräfte auf die geltende Verordnung aufmerksam machen. Die Verantwortlichen reagierten jedoch umgehend und setzten die Anordnungen um. Bis zum jetzigen Zeitpunkt kam es zu keinen Verzeigungen.

Die Zuger Polizei bedankt sich bei der Bevölkerung für ihre Solidarität im Sinne der guten Umsetzung der Verordnung und bittet sie, die Regeln weiterhin strikt einzuhalten.