12.03.2019, MEDIENMITTEILUNG

061 / Cham: Massiver Verstoss gegen das Freizügigkeitsabkommen

In einem Gastronomiebetrieb haben mehrere Mitarbeitende ohne gültige Papiere gearbeitet. Die Betreiberin erhielt eine Busse von mehreren Tausend Franken.

Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit führten die Zuger Strafverfolgungsbehörden in Zusammenarbeit mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit am vergangenen Mittwoch (6. März 2019), in einem Gastronomiebetrieb in Cham eine Kontrolle durch. Dabei wurde festgestellt, dass die 47-​jährige Geschäftsführerin gesamthaft drei Männer und zwei Frauen ohne gültigen Aufenthaltsstatus und Meldung während mehreren Wochen beschäftigt hatte. Diese Personen waren als Gesellschafterin, Putzkraft, Koch sowie Küchenhilfe im Restaurant tätig.

Die Geschäftsführerin ist geständig, die nötigen Meldungen unterlassen zu haben. Sie erhielt eine Verwaltungsbusse von mehreren Tausend Franken. Auch muss sie die Verfahrenskosten von einigen Hundert Franken zahlen.

Mit einer Busse bis zu 5'000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Meldepflicht nach Artikel 9 Absatz 1bis der Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs (VEP) verletzt.