22.04.2021, MEDIENMITTEILUNG

074 / Baar: Illegale Erwerbstätigkeit in Massagesalon

Die Zuger Strafverfolgungsbehörden haben bei einer Betriebskontrolle zwei Frauen festgenommen, die illegal als Masseurinnen tätig waren. Sie wurden bestraft und müssen die Schweiz verlassen. Auch die Arbeitgeberin wird angezeigt.

Bei einer Kontrolle zur Bekämpfung der Schwarzarbeit haben Fahnder der Zuger Polizei am Dienstagnachmittag (20. April 2021) einen Massagesalon an der Dorfstrasse in Baar kontrolliert. In den Räumlichkeiten wurden zwei Frauen angetroffen, die weder über eine gültige Arbeitsbewilligung noch über einen entsprechenden Aufenthaltstitel für die Schweiz verfügten. Somit sind sie illegal einer Erwerbstätigkeit nachgegangen und wurden deshalb festgenommen.

Die 36- und 40-​jährigen Thailänderinnen wurden inzwischen wegen des Verstosses gegen das Ausländer-​ und Integrationsgesetz bestraft. Der Schnellrichter der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse. Das Amt für Migration des Kantons Zug hat die beiden Frauen aus der Schweiz weggewiesen. Zur Ausreisekontrolle wurde ihnen eine Ausreisekarte ausgehändigt. Des Weiteren wurden sie mit einem zweijährigen Einreiseverbot für die Schweiz und Liechtenstein belegt.

Auch die 52-​jährige Arbeitgeberin wird zur Anzeige gebracht und wird sich bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten müssen. Sie hat die Frauen beim Amt für Wirtschaft und Arbeit nicht korrekt angemeldet.