18.04.2019, MEDIENMITTEILUNG

095 / Kanton Zug: Erfolgreiche Kontrollen gegen Schwarzarbeit

Die Zuger Strafverfolgungsbehörden haben mehrere Betriebe sowie Personen kontrolliert und verschiedene Gesetzesverstösse festgestellt.

Einsatzkräfte der Zuger Polizei führten in Zusammenarbeit mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit am Montag (8. April 2019) und Freitag (12. April 2019) mehrere Kontrollen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit durch. Dabei wurden Betriebe verschiedenster Branchen und deren Arbeitnehmer überprüft.

In zwei Erotik-​Etablissements in der Stadt Zug wurden gesamthaft drei Prostituierte angetroffen, die über keine gültigen Arbeitsbewilligungen verfügten. Die drei Frauen erhielten je eine Verwaltungsbusse von mehreren Hundert Franken. In Unterägeri wurde zudem ein rumänischer Bauarbeiter überprüft, der im Auftrag eines Hausbesitzers eine Dachrinne reparierte. In der Befragung gab er an, als Selbstständigerwerbender tätig zu sein. Er und sein Angestellter, ebenfalls ein rumänischer Staatsangehöriger, waren jedoch nicht ordentlich gemeldet. Somit liegt ein Verstoss gegen das Meldeverfahren vor. Der 31-​jährige rumänische Firmenbesitzer erhielt eine Verwaltungsbusse von mehreren Hundert Franken.

Im Weiteren wurde in Cham ein Gastronomiebetrieb kontrolliert. Dabei wurde ein 32-​jähriger Mann angetroffen, der illegal als Koch tätig war, da er nicht über die erforderliche Arbeitserlaubnis verfügte. Er wurde durch den Schnellrichter der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Durch das Amt für Migration wurde der 32-​Jährige aus der Schweiz weggewiesen und mit einem zweijährigen Einreiseverbot für die Schweiz und das Gebiet der Schengener Staaten belegt. Ein weiterer Koch versäumte es zudem, im Rahmen eines Stellenwechsels, den Aufenthaltsstatus sowie die Arbeitsbewilligung beim dafür zuständigen Amt für Migration zu melden. Der 29-​Jährige wurde mittels Strafbefehl zu einer Busse verurteilt. Zudem arbeiteten zwei Personen, ein Mann und eine Frau, illegal als Serviceangestellte, weil sie nicht über die erforderliche Arbeitserlaubnis verfügten. Beide erhielten eine Busse von einigen Hundert Franken. Die Geschäftsführerin wurde wegen Widerhandlungen gegen das Ausländer-​ und Integrationsgesetz sowie Verstösse gegen das Meldeverfahren zu einer Busse von mehreren Tausend Franken verurteilt. Auch muss sie die Verfahrenskosten zahlen.