05.06.2019, MEDIENMITTEILUNG

138 / Kanton Zug: Als Touristen eingereist und als Schwarzarbeiter überführt

Die Zuger Strafverfolgungsbehörden haben mehrere Betriebe verschiedener Branchen sowie Personen kontrolliert. Fünf Arbeitnehmer waren nicht ordentlich im Meldeverfahren gemeldet. Die Verantwortlichen wurden zur Rechenschaft gezogen.

In Zusammenarbeit mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit hat die Zuger Polizei in den letzten Tagen mehrere Kontrollen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit durchgeführt. Es wurden Betriebe verschiedenster Branchen sowie deren Arbeitnehmer kontrolliert. Dabei stellten die Einsatzkräfte mehrere Verstösse fest.

In zwei Gastronomiebetrieben in der Stadt Zug und der Gemeinde Cham wurden insgesamt drei Arbeitnehmer aus dem europäischen Raum angetroffen, die über keine gültige Arbeitserlaubnis verfügten. Die drei Männer aus Italien und Estland waren als Kellner, Koch sowie Hilfskoch tätig. Die beiden Betreiber des Lokals erhielten je eine Verwaltungsbusse von mehreren Hundert Franken wegen Verstoss gegen das Meldeverfahren.
Zudem wurde im Rahmen einer Personenkontrolle in der Stadt Zug eine ungarische Prostituierte angetroffen, die nicht ordentlich im Meldeverfahren registriert war. Ihr wurde die Weiterarbeit untersagt und eine Busse von mehreren Hundert Franken wegen Verstoss gegen das Meldeverfahren auferlegt.

Im Weiteren haben die Einsatzkräfte in einem Kosmetikstudio in der Gemeinde Baar einen tschechischen Staatsangehörigen kontrolliert, der ohne Arbeitsbewilligung als Kosmetiker tätig war. Die wenige Tage danach durchgeführte Nachkontrolle zeigte, dass die Betreiberin trotz der ausgesprochenen Verwaltungsbusse, den Arbeitnehmer ohne die erforderliche Anmeldung weiterbeschäftigte. Wegen Verstoss gegen das Meldeverfahren wurde sie insgesamt mit mehreren Tausend Franken Busse bestraft.