23.08.2021, MEDIENMITTEILUNG

169 / Cham: Selbstunfall mit fremdem Fahrzeug und ohne Fahrberechtigung

Auf der Autobahn A14 ist ein junger Mann in eine Stützmauer geprallt. Wie sich später herausstellte, war er mit einem fremden Auto und ohne gültigen Führerausweis unterwegs. Zudem hatte er die Kontrollschilder an einem anderen Auto abmontiert.

Am Sonntagmorgen (22. August 2021), kurz vor 08:00 Uhr, ist ein 22-​jähriger Fahrzeuglenker auf der Autobahn A14, zwischen Lindencham und der Verzweigung Blegi, von der Fahrbahn abgekommen und auf der rechten Seite in eine Stützmauer geprallt. Anschliessend überquerte sein Fahrzeug sämtliche Fahrstreifen nach links und danach wieder nach rechts, wo er auf dem Normalstreifen zum Stillstand kam. Der Unfallverursacher blieb unverletzt, am Auto entstand Totalschaden.

Bei den weiteren Abklärungen stellte sich heraus, dass der 22-​jährige Schweizer mit einem Auto eines Kollegen unterwegs war und er die verwendeten Kontrollschilder vor der Abfahrt von einem Auto eines Familienmitgliedes genommen hatte. Weiter besitzt der Unfallverursacher einen gesperrten Lernfahrausweis und war somit nicht fahrberechtigt.
Der 22-​Jährige muss sich für sein Fehlverhalten bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.
Im Einsatz standen Mitarbeitende der Nationalstrassenbetriebsgesellschaft zentras, eines privaten Abschleppunternehmens sowie der Zuger Polizei.
Selbstunfall auf der Autobahn

Selbstunfall auf der Autobahn