27.07.2019, MEDIENMITTEILUNG

194 / Oberwil / Zug: Fahrerflucht nach Selbstunfall

Ein 39-​jähriger alkoholisierter Mann ist mehrfach gegen ein Geländer gefahren und hat sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt. Dank einer Zeugenaussage konnte er wenig später an seinem Wohnort angetroffen werden.

Am Freitagabend (26. Juli 2019) beabsichtigte ein Personenwagenlenker kurz vor 20:00 Uhr einen Parkplatz beim Restaurant Kreuz in Oberwil rückwärts zu verlassen. Da er jedoch den Vorwärtsgang eingelegt hatte, kollidierte er mehrfach mit einem Metallgeländer. Ohne sich um den Schaden zu kümmern, entfernte sich der Unfallverursacher unerlaubt von der Unfallstelle, wobei sich ein Zeuge das Kontrollschild merken konnte.

Bei der anschliessenden Kontrolle am Wohnort des Lenkers stellten die Einsatzkräfte zunächst fest, dass dieser mit seinem Fahrzeug auch dort einen Holzzaun touchiert hatte. Die anschlies-​send bei ihm durchgeführte Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.77 mg/l.
Verletzt wurde niemand. Der Sachschaden am Fahrzeug, am Metallgeländer sowie am Holz-​zaun beträgt über CHF 10'000.00. Der fehlbare Lenker aus den Niederlanden muss sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.
Weitere Auskünfte:

Für weitere Auskünfte können sie sich während den Bürozeiten durch die Einsatzleitzentrale mit der Medienstelle der Zuger Strafverfolgungsbehörden verbinden lassen (T 041 728 41 41).