18.11.2022, MEDIENMITTEILUNG

255 / Zugersee: Übernahme der seepolizeilichen Aufgaben des Kantons Schwyz

Ab dem 1. Januar 2023 übernimmt die Zuger Polizei die seepolizeilichen Aufgaben auf dem Zugersee im Hoheitsgebiet des Kantons Schwyz.

Zugersee: Übernahme der seepolizeilichen Aufgaben des Kantons Schwyz

Die Kantone Zug und Schwyz betreiben zum jetzigen Zeitpunkt je eine eigene Seepolizei auf dem Zugersee. Im Rahmen der interkantonalen Polizeizusammenarbeit werden die seepolizeilichen Aufgaben, die heute durch die Kantonspolizei Schwyz in ihrem Hoheitsgebiet wahrgenommen werden, ab dem 1. Januar 2023 der Zuger Polizei übertragen.

Somit stellt die Zuger Seepolizei die polizeiliche Versorgung auch auf dem im Kanton Schwyz gelegenen Teil des Zugersees sicher. Sie ist für die Sicherheit und Ordnung auf dem See zuständig, leistet Hilfe bei Unglücksfällen aller Art und sorgt dafür, dass der Schutz der Uferzonen eingehalten wird. Dabei tritt sie mit den Rechten und Pflichten der Polizeiorgane des Kantons Schwyz auf.

Bereits heute wird der Seerettungsdienst auch für die Schwyzer Gemeinde Arth und den Bezirk Küssnacht von der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zug (FFZ) wahrgenommen. Durch die Ausdehnung des Zuständigkeitsgebiets werden nun analog auch die seepolizeilichen Synergien ressourcenschonend und effizienzsteigernd eingesetzt und die Zusammenarbeit weiter gestärkt.

Zuger und Schwyzer Kantonspolizei

Die Zuger Polizei und die Kantonspolizei Schwyz verstärken ihre Zusammenarbeit.