03.12.2021, MEDIENMITTEILUNG

256 / Kanton Zug: Wer trinkt, fährt nicht

In der letzten Nacht hat die Zuger Polizei zwei alkoholisierte Fahrzeuglenkende gestoppt. Ihren Führerausweis sind sie los.

In der Nacht auf Freitag (3. Dezember 2021), kurz vor 00:45 Uhr, kontrollierte eine Polizeipatrouille an der Bahnhofstrasse in der Stadt Zug eine Autofahrerin. Da bei ihr Alkohol-​

symptome festgestellt wurden, führten die Einsatzkräfte eine Atemalkoholmessung durch. Diese fiel mit 0.51 mg/l positiv aus. Der Führerausweis wurde der 32-​jährigen Lenkerin
zuhanden der Administrativbehörde (Strassenverkehrsamt) abgenommen.

Bei einer weiteren Verkehrskontrolle an der Sihlbruggstrasse in Neuheim wurde kurz nach 03:00 Uhr ein Autofahrer überprüft. Da im Fahrzeuginnenraum mehrere Bierdosen lagen, führten die Einsatzkräfte beim 32-​jährigen Fahrer ebenfalls eine Atemalkoholmessung durch. Diese ergab einen positiven Wert von 0.49 mg/l. Auch dieser Lenker musste seinen Führerausweis vor Ort abgeben.

«Wer trinkt – fährt nicht!»

Sollten Sie Alkohol getrunken haben: Lassen Sie Ihr Fahrzeug unbedingt stehen.

Benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi oder bilden Sie Fahrgemeinschaften wenn Sie die Absicht haben Alkohol zu trinken.

Fahren Sie nicht mit fahrunfähigen Personen mit und halten Sie diese vom Fahren ab.

Alkohol wird im Körper nur langsam abgebaut. Fahren Sie niemals mit einem «Kater».

Führen Sie nie ein Fahrzeug unter Drogen-​ oder Medikamenteneinfluss.