21.12.2019, MEDIENMITTEILUNG

316 / Zug: Zwei Mitarbeitende freigestellt

Nachdem ein privater E-​Mail-Verkehr von und zwischen zwei Mitarbeitenden der Zuger Polizei an die Öffentlichkeit gelangt ist, wurden die beiden Angestellten der Zuger Polizei freigestellt. Es wurde eine Untersuchung eingeleitet.

Am Freitagmittag, 20. Dezember 2019, wurden E-​Mails mit privatem Schriftverkehr zwischen einem Kadermitarbeiter sowie einer Mitarbeiterin der Zuger Polizei publik. Diese E-​Mails sind an mehrere Personen sowie Medienschaffende versendet worden.

Der Schriftverkehr wurde im Namen der involvierten Mitarbeiterin der Zuger Polizei versendet. Allerdings kann nach bisherigen Erkenntnissen nicht ausgeschlossen werden, dass eine unbekannte Drittperson für den Versand verantwortlich ist. Weiter sind in den Unterlagen auch vertrauliche Daten aus dem Einsatzjournal der Zuger Polizei enthalten. Diese unterliegen dem Amtsgeheimnis. Es wurde eine Untersuchung eingeleitet, diese wird durch ein anderes Polizeikorps geführt.

Die beiden Mitarbeitenden der Zuger Polizei wurden durch den Kommandanten per sofort freigestellt. Die Zuger Regierung sowie die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zug wurden über den Vorfall und die getroffenen Massnahmen informiert.