18.02.2021, MEDIENMITTEILUNG

Fahrfähigkeit an der Fasnacht bei rund 93 Prozent

Auch während der diesjährigen Fasnachtszeit führten die Zentralschweizer Polizeikorps gezielte Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt Fahrfähigkeit durch. Von den gut 2700 kontrollierten Fahrzeuglenkenden waren 186 nicht fahrfähig und mussten zur Anzeige gebracht werden.

Während der Fasnachtszeit 2021 verzeichneten die Zentralschweizer Polizeikorps bei insgesamt 186 Verkehrsteilnehmenden eine Fahrunfähigkeit, was im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme um 35 Beschuldigte bedeutet. Dies obschon in diesem Jahr rund 1600 Verkehrsteilnehmende weniger kontrolliert wurden als 2020.

Mit 116 Beschuldigten gilt der übermässige Alkoholkonsum nach wie vor als Hauptursache für Anzeigen wegen mangelnder Fahrfähigkeit. Rund zwei Drittel der Beschuldigten sind männlich.
44 Personen haben sich unter Drogeneinfluss ans Steuer gesetzt. Das sind zwölf Beschuldigte mehr als im Vorjahr. Mit 40 Anzeigen ist auch hier der Grossteil der Beschuldigten männlich.

Bei zwei Personen war die Fahrfähigkeit wegen Medikamenteneinnahme nicht gegeben (2020: 3 Personen). Zwei Fahrzeuglenkende waren übermüdet unterwegs (2020: 5 Personen).