21.11.2022, Medienmitteilung

Amtsblatt des Kantons Zug erscheint ab Januar 2023 elektronisch

Das revidierte Publikationsgesetz tritt per 1. Januar 2023 in Kraft. In diesem Zusammenhang lanciert die Staatskanzlei das Amtsblatt des Kantons Zug in digitaler Form. Das elektronische Amtsblatt wird neu jeden Donnerstag erscheinen (fristauslösendes Publikationsdatum). Die wöchentlichen Printausgaben liegen zudem bei den Einwohnergemeinden, bei der Staatskanzlei und beim Staatsarchiv unentgeltlich auf.

Der Kantonsrat hat die Revision des Publikationsgesetzes verabschiedet, und der Regierungsrat hat dessen Inkraftsetzung per 1. Januar 2023 beschlossen. Zudem hat der Regierungsrat die Amtsblattverordnung verabschiedet, die ebenfalls per 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Das Gesetz regelt neu, dass das Amtsblatt des Kantons Zug zukünftig primär in digitaler Form erscheint (E-​Amtsblatt). Das E-​Amtsblatt ist die massgebende Fassung. Nebst dem E-​Amtsblatt erscheint das Amtsblatt in gedruckter Form (P-​Amtsblatt), für welches das E-​Amtsblatt die Grundlage bildet.

Neues Portal für das E-​Amtsblatt am 5. Januar 2023

Ab dem 5. Januar 2023 erscheinen die amtlichen Meldungen des Kantons und der Gemeinden des Kantons Zug über die E-​Amtsblatt-Website amtsblatt.zg.ch des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO. Das fristauslösende Publikationsdatum im Amtsblatt ist neu der Donnerstag. Die erste Veröffentlichung über das neue E-​Amtsblatt erfolgt am Donnerstag, 5. Januar 2023. Rechtlich relevant ist dabei ausschliesslich die signierte Einzelmeldung der digitalen Ausgabe im E-​Amtsblatt des SECO. Interessierte Personen können direkt im E-​Amtsblatt ein kostenloses Online-​Konto eröffnen und sich ein persönliches Profil erstellen. Das Amtsblatt enthält ab dem 5. Januar 2023 nur noch amtliche Meldungen. Es enthält keinen nichtamtlichen Teil mit Inseraten mehr.

Gedruckte Ausgabe ebenfalls erhältlich

Die Staatskanzlei stellt die Wochenausgabe als Printversion zur Verfügung (P-​Amtsblatt). Aufgrund des Produktions-​ und Lieferprozesses ist das P-​Amtsblatt grundsätzlich einen Tag nach dem Erscheinen der digitalen Ausgabe erhältlich, also freitags. Das P-​Amtsblatt liegt bei den Einwohnergemeinden, bei der Staatskanzlei und beim Staatsarchiv kostenlos auf.