25.07.2022, Medienmitteilung
Zehn Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl für sieben Sitze im Regierungsrat des Kantons Zug
Am 2. Oktober 2022 findet die Erneuerungswahl des Regierungsrats des Kantons Zug statt. Zehn Personen stellen sich zur Wahl.
Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge ist am Montag, 25. Juli 2022, 17.00 Uhr, abgelaufen (Wahlanmeldeschluss). Innert dieser Frist sind bei der Staatskanzlei des Kantons Zug folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Zimmermann Gibson Tabea, 1970, Kantonsschullehrerin, Rothusweg 3c, 6300 Zug, Alternative – die Grünen und ökologisch-soziales Bündnis
Bereinigungsverfahren und Publikation
Bis Mittwoch, 27. Juli 2022, 17.00 Uhr, liegen die Wahlvorschläge bei der Staatskanzlei auf. Bis zu diesem Zeitpunkt können Mängel der Wahlvorschläge geltend gemacht werden. Allfällige Mängel der Wahlvorschläge werden in der Folge behoben. Bei amtlichen Streichungen von Kandidaturen können neue Kandidierende vorgeschlagen werden (Bereinigungsverfahren; vgl. Ausschreibung der Gesamterneuerungswahlen vom 2. Oktober 2022 im Amtsblatt vom Freitag, 8. Juli 2022). Nach Abschluss des Bereinigungsverfahrens (Mittwoch, 3. August 2022, 17.00 Uhr) werden die bereinigten Wahlvorschläge im Amtsblatt publiziert. Diese Publikation erfolgt voraussichtlich am Freitag, 12. August 2022.