03.11.2020, Medienmitteilung

Entscheiddatenbank des Verwaltungsgerichts

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug veröffentlicht seine Urteile neu in einer eigenen Datenbank im Internet. Die Datenbank wird seit dem 1. Januar 2020 aufgebaut und enthält inzwischen über 135 anonymisierte Urteile, die das oberste kantonale Gericht in Verwaltungssachen seither gefällt hat.

Zahlreiche Suchoptionen helfen bei der Recherche nach einem bestimmten Entscheid. So ist es nicht nur möglich unter Eingabe der Fallnummer zu einem Urteil zu gelangen, sondern auch über das Entscheidoder Publikationsdatum, das Rechtsgebiet, über Stichworte oder Gesetzesartikel. Auch kombinierte Recherchen mit verschiedenen Suchfiltern sind möglich. Besonders wichtige Urteile sind in der Datenbank als Leitentscheide ausgewiesen und auch über den Weiterzug eines Urteils an das Bundesgericht wird informiert. Die Datenbank ist abrufbar unter https://verwaltungsgericht.zg.ch

Das Verwaltungsgericht kommt mit dieser Datenbank einem im Publikum zunehmend geäusserten Wunsch nach einer grösseren Transparenz der Zuger Verwaltungsrechtsprechung nach. Für den Präsidenten des Verwaltungsgerichts, Dr. Aldo Elsener, ist dieser Wunsch legitim. «Es geht bei der Einsehbarkeit unserer Urteile nicht um die Befriedigung von Neugier, sondern um eine Verbesserung der verfassungsrechtlich garantierten Justizöffentlichkeit und um die Nachvollziehbarkeit unserer Entscheide», sagt er. «Wir werden von nun an deshalb grundsätzlich sämtliche Endurteile ins Netz zu stellen.»

Endurteile sind solche Entscheide, die ein Verfahren abschliessen, in denen materiell über eine Streitfrage entschieden oder Nichteintreten beschlossen wurde. Um die Datenbank nicht zu überfrachten, wird das Gericht sogenannte Abschreibungsverfügungen allerdings nicht publizieren. Solche Verfü-gungen beenden ein Verfahren, zum Beispiel wenn ein Kostenvorschuss nicht bezahlt, eine Beschwerde zurückgezogen oder ein Vergleich geschlossen wird. Vereinzelt werden auch so genannte Zwischenentscheide in die Datenbank aufgenommen. Dies betrifft vor allem das Vergaberecht, wo die Verfahren häufig nach dem Zwischenentscheid über die aufschiebende Wirkung beendet werden.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug ist die oberste kantonale Gerichtsbehörde in Verwaltungssachen. Es wirkt vorwiegend als Beschwerdeinstanz gegenüber dem Regierungsrat und anderen Verwaltungsbehörden des Kantons und der Gemeinde. Das Verwaltungsgericht ist aufgrund der Gewaltenteilung eine vom Rest der Verwaltung unabhängige Behörde.

Gerne erklären wir den Journalistinnen und Journalisten auch, wie sie in der neuen Datenbank effizient nach bestimmten Urteilen suchen können. Solche Rechercheanfragen können Sie richten an: Patrick Trütsch, Generalsekretär, Tel. 041 728 52 70

Kontakt

Aldo Elsener

Präsident des Verwaltungsgerichts
Verwaltungsgericht

+41 41 728 52 70 aldo.elsener@zg.ch