Berufsfindungsjahr BFJ

Berufsfindungsjahr BFJ bei den Brückenangebote des Kantons Zug

Das Amt für Brückenangebote kann 5 Jugendlichen mit einer Lernbehinderung (nach ICD-10: F.81.3) und/oder überdauernden Lernziel-Anpassungen in mehreren Fächern im Übergang Sek I / II einen Platz im Berufsfindungsjahr anbieten.

Ausgangslage und Ablauf | Ziel | Aufnahmeverfahren BFJ

  1. Ausgangslage / Ablauf

    Nach der obligatorischen Schulzeit bieten die Brückenangebote des Kantons Zug eine Anschlusslösung für Jugendliche, welche für den Schritt in die weitere Ausbildung (Sek II) noch Zeit und Unterstützung brauchen. In die drei Brückenangebote S-B-A, K-B-A und I-B-A können Schülerinnen und Schüler der 3. Oberstufe (Realschule, Sekundaschule, Untergymnasien) eintreten, wenn eine unmittelbare Anschlusslösung in Form einer Berufs- oder allgemeinbildenden Ausbildung realistisch erscheint. Dasselbe gilt für das Arbeits- und Bildungsprogramm „Einstieg in die Berufswelt" vom VAM.

     

    Reichen die kognitiven Voraussetzungen für das schulische und das kombinierte Brückenangebot nicht oder bestehen berechtigte Zweifel, so bietet sich eine weitere Möglichkeit an, ein spezialisiertes Orientierungsjahr zu besuchen. Dieses sog. Berufsfindungsjahres ist für Jugendliche vorgesehen, welche über längere Zeit in der Regelklasse integriert und mit angepassten Lernzielen in mehreren Fächern heilpädagogisch betreut wurden. Sie haben keine IV-Berechtigung (für den 2. Arbeitsmarkt) und gleichzeitig ist der direkte Einstieg in den 1. Arbeitsmarkt (noch) nicht möglich.

     

    Siehe dazu den Ablauf über das Berufsfindungsjahr.

    Berufsfindungsjahr Ablauf

  2. Ziel des Angebots

    Während des Berufsfindungsjahres wird unter professioneller Begleitung geklärt, welche berufliche Grundbildung im Anschluss dieses Brückenjahres möglich ist. Andernfalls ergeben intensive Abklärungen eine Lösung über den 2. Arbeitsmarkt (IV). Deshalb ist ein Aufnahmekriterium, dass die Erziehungsberichtigten sich bereit erklären müssen, mit der IV zusammen zu arbeiten.

  3. Aufnahmeverfahren

    Die Anmeldung des/der Jugendlichen erfolgt mittels eines Anmeldebogens beim Amt für Brückenangebote (Anmeldeformular). Die Anzahl bewilligter Plätze ist auf fünf beschränkt. Die Plätze werden nach dem Prinzip "First come first serve" vergeben. Die ersten fünf vollständigen Dossiers mit Berechtigung werden berücksichtigt. Weitere Dossiers kommen auf eine Warteliste (chronologisch).

    Anhand der eingereichten Unterlagen (Anmeldeformular inkl. Zeugnisse und Lernberichte der Oberstufe bis zum 1. Semester der 3. Oberstufe) prüft das Amt, ob die Aufnahmebedingungen erfüllt sind. Da die Anzahl Betroffener zu klein ist, um ein weiteres öffentliches Angebot zu führen, übernimmt das Heilpädagogische Zentrum Hagendorn diese Aufgabe.

     

    Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2024/25:

    • Anmeldebeginn: nach den Sportferien
    • Abgabefrist Anmeldung: Mittwoch, 27.3.2024

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