Arbeitszeitbewilligungen
Nacht- und Sonntagsarbeit sind grundsätzlich verboten, wobei die Feiertage den Sonntagen gleichgestellt sind. Ausnahmen können dann bewilligt werden, wenn ein dringendes Bedürfnis oder eine technische oder wirtschaftliche Unentbehrlichkeit nachgewiesen werden kann.
Gesuche für vorübergehende Arbeitszeitbewilligungen sind rechtzeitig an das Amt für Wirtschaft und Arbeit, Postfach, 6301 Zug zu richten; Gesuche für dauernde oder regelmässig wiederkehrende Bewilligungen an das Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) - Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz, Holzikofenweg 36, 3003 Bern.
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Arbeit: Gesuch für vorübergehende Arbeitszeitbewilligungen | Formulare | |
dringendes Bedürfnis | Dokument |